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Motorsägenkurse für private Brennholzverwerter

Die meisten Wälder in Deutschland sind zertifiziert. Damit wird ein forstlicher Standard erhalten und verbessert, der u.a. die Nachhaltigkeit und somit die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes anspricht. Ein großes Ziel ist dabei auch, dass die Waldarbeit so gestaltet wird, dass Unfälle vermieden werden und die hohen Unfallzahlen rückläufig werden: Weltweit passieren die meisten Arbeitsunfälle im Wald!

 

Ca. 80 % des deutschen Waldes ist nach

PEFC (Pan European Forest Certification)

oder

FSC (Forest Stewardship Council)

zertifiziert.

 

Die beiden Zertifizierer geben vor, dass Privatpersonen nur noch mit der Motorsäge arbeiten dürfen, wenn sie die Teilnahme an einen Motorsägenkurs nachweisen können. Bei diesen Kursen müssen die Themeninhalte der Vorgaben der Berufsgenossenschaften über Motorsägenkurse abgegolten werden.

Es gibt zwei Berufsgenossenschaften, die bezüglich der Motorsägen unfallverhütende Maßnahmen treffen und diese in Ihren Unfallverhütungsvorschriften regeln:

 

SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

und

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

 

Die Sicherheitsstandards beider Berufsgenossenschaften sind fast identisch und es gibt eine gegenseitige Anerkennung.

 

Die SVLFG regelt die Vorgaben der Motorsägenkurse in der VSG 4.2 Anlage 3, die DGUV in der Information 214-059 Modul A und B (DGUV-I 214-059)

 

Für Motorsägenanwender aus dem privaten Bereich bieten wir zwei zielorientierte Kurse an:

 

Einweisung in die Motorsäge und Aufarbeiten liegendem Holz

(Dauer: 9 UStd)

sowie

Einweisung in die Motorsäge und Aufarbeiten von liegendem Holz mit Zusatzkurs „Baumfällung“

(Dauer: 12 UStd)

 

In beiden Kursen werden die Themeninhalte der Berufsgenossenschaften abgehalten, somit genügen die Kurse den Anforderungen der Zertifizierer PEFC und FSC.