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Motorsägenkurse für private Brennholzverwerter
Die meisten
Wälder in Deutschland sind zertifiziert. Damit wird ein forstlicher Standard erhalten
und verbessert, der u.a. die Nachhaltigkeit und somit die Nutz-, Schutz- und
Erholungsfunktion des Waldes anspricht. Ein großes Ziel ist dabei auch, dass
die Waldarbeit so gestaltet wird, dass Unfälle vermieden werden und die hohen
Unfallzahlen rückläufig werden: Weltweit passieren die meisten Arbeitsunfälle im
Wald!
Ca. 80 % des
deutschen Waldes ist nach
PEFC (Pan
European Forest Certification)
oder
FSC (Forest
Stewardship Council)
zertifiziert.
Die beiden
Zertifizierer geben vor, dass Privatpersonen nur noch mit der Motorsäge
arbeiten dürfen, wenn sie die Teilnahme an einen Motorsägenkurs nachweisen
können. Bei diesen Kursen müssen die Themeninhalte der Vorgaben der
Berufsgenossenschaften über Motorsägenkurse abgegolten werden.
Es gibt zwei
Berufsgenossenschaften, die bezüglich der Motorsägen unfallverhütende Maßnahmen
treffen und diese in Ihren Unfallverhütungsvorschriften regeln:
SVLFG (Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
und
DGUV (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung)
Die Sicherheitsstandards
beider Berufsgenossenschaften sind fast identisch und es gibt eine gegenseitige
Anerkennung.
Die SVLFG
regelt die Vorgaben der Motorsägenkurse in der VSG 4.2 Anlage 3, die DGUV in
der Information 214-059 Modul A und B (DGUV-I 214-059)
Für Motorsägenanwender aus dem privaten Bereich bieten wir zwei
zielorientierte Kurse an:
Einweisung in die Motorsäge und
Aufarbeiten liegendem Holz
(Dauer: 9 UStd)
sowie
Einweisung in die Motorsäge und
Aufarbeiten von liegendem Holz mit Zusatzkurs „Baumfällung“
(Dauer: 12 UStd)
In beiden
Kursen werden die Themeninhalte der Berufsgenossenschaften abgehalten, somit
genügen die Kurse den Anforderungen der Zertifizierer PEFC und FSC.